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Datum: 10.06.2024

Wenn die Photovoltaikanlage 20 wird - Was tun nach Ende der Einspeisevergütung?

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erhält 20 Jahre lang die EEG-Förderung für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz. Zunehmend mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die sich während des ersten Photovoltaik-Booms Anfang der 2000er Jahre für eine eigene Solaranlage entschieden haben, betreiben nun bald eine Ü20 Photovoltaik-Anlage. Viele dieser Anlagen erzeugen trotz des Alters noch zuverlässig Strom. Doch wie kann es weitergehen, wenn der Förderzeitraum endet? 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Main-Tauber-Kreis zeigen zwei verschiedene Möglichkeiten auf.

1. Die einfachste Variante: Weiter einspeisen

Die meisten PV-Anlagen, die bis zum Jahr 2008 in Betrieb gegangen sind, speisen den erzeugten Strom komplett in das Stromnetz ein. Bleibt die Anlage unverändert, ist im EEG 2023 geregelt, dass der Solarstrom auch nach Ende des Förderzeitraums weiterhin ins Netz eingespeist werden darf. Jedoch ändert sich die Vergütung, die der Netzbetreiber zahlen muss. Die neue, zumeist geringere Vergütung ist abhängig vom Verkaufserlös an der deutschen Strombörse im Jahresverlauf, dem „Jahresmarktwert Solar“, der immer Anfang des Folgejahres für das zurückliegende Jahr veröffentlicht wird. Dies gilt laut aktuellen Regelungen bis Ende 2032.

2. Mehr Solarstrom selbst nutzen

Alternativ können Betreiberinnen und Betreiber ihre PV-Anlage auf Eigenversorgung umstellen und nur noch den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Damit der Solarstrom künftig vorrangig selbst verbraucht werden kann, muss die Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank von einer Fachkraft entsprechend angepasst werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann.

Fragen rund um das Thema Photovoltaik, Speicher und Solarthermie sowie der möglichen Förderung beantworten die Energie-Fachleute der anbieterunabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Main-Tauber-Kreis. Individuelle Beratungstermine können bundesweit kostenfrei unter 0800/809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Main-Tauber-Kreis unter 09341/82-5813 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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