Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurde verabschiedet und ist in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.
„Die Bundesregierungen hat Änderungen bei der Förderung verkündet und die Beantragung von Fördermitteln bei der Förderbank KfW bis zum 20. Juli unvermittelt gestoppt“, sagt Martin Krupp, Geschäftsführer der Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH. „Die neuen Förderzuschüsse verringern sich und werden alle sechs Monate etwas geringer. Insgesamt bleibt die Förderung für den Heizungstausch aber ab dem 21. Juli trotz der Kürzungen weiterhin attraktiv."
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Seit dem 21. Juli gelten folgende Regelungen:
- Grundförderung bleibt erhalten: Für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss gibt es weiterhin eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent der Kosten.
- Neuer Bonus für europäische Wärmepumpen: Ab 2027 wird ein 15-Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen eingeführt. Gleichzeitig wird die Grundförderung für diese Geräte abgesenkt.
- Klima-Geschwindigkeitsbonus wird reduziert: Der Bonus sinkt von 20 auf 16 Prozent. Anschließend wird er alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte gekürzt.
- Höhere Förderung für einkommensschwächere Haushalte: Der Einkommensbonus wird nach Jahreseinkommen gestaffelt.
- Familien profitieren zusätzlich: Haushalte mit minderjährigen Kindern können ihr anrechenbares Einkommen um 10.000 Euro reduzieren und dadurch eine höhere Förderung erhalten.
- Bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich: Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen können künftig Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Investitionskosten erhalten.
- Förderungen entfallen: Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen werden gestrichen.
Schneller Umstieg: mehr Förderung
Die halbjährliche Absenkung des Klima-Geschwindigkeitsbonus und des Förderhöchstbetrags führen zu einer zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse für den Heizungstausch. „Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit der Zeit wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien sichert noch die höhere Förderung“, so Martin Krupp.
Angebotsvergleich für Wärmepumpen nutzen
Neben der Förderung spricht ein weiterer Faktor für eine zeitnahe Entscheidung: Der Markt für Heizungsinstallationen hat sich entspannt. Wartezeiten und Lieferengpässe haben sich vielerorts reduziert. Wer eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann sich im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentale kostenlos bis zu drei Wärmpumpenangebote analysieren und vergleichen lassen.
Kommunale Wärmeplanung beachten
Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, empfiehlt die Energieberatung einen Blick in die kommunale Wärmeplanung. Dort können Eigentümerinnen und Eigentümer erfahren, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob perspektivisch ein Fernwärmeanschluss möglich sein könnte.
Nicht abwarten, sondern vorbereiten
Die Energieberatung empfiehlt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer derzeit:
- Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäusesanierung prüfen,
- die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen,
- Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen,
- auf erneuerbare Heiztechniken setzen
- notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben.
Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen
Fragen zum Thema Heizungstausch beantworten die Energie-Fachleute der anbieterunabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Main-Tauber-Kreis. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Individuelle Beratungstermine können bundesweit kostenfrei unter 0800/809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Main-Tauber-Kreis unter 09341/82-5813 vereinbart werden. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.