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Datum: 08.03.2023

Geplanter Heizkostenzuschuss weiter in der Klärung

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 staatliche Maßnahmen für das Heizen mit Öl- und Holzpelletheizungen, sogenannte leitungsungebundene Energien, beschlossen. Derzeit werden Einzelheiten mit Blick auf die organisatorische Abwicklung der Zuschussauszahlung über die Bundesländer noch geklärt. In Baden-Württemberg heizen aktuell rund ein Drittel der Haushalte mit Heizöl oder Pellets.

Bisher ist noch ungeklärt, über welche Stelle die Antragseinreichung zukünftig erfolgen soll. Bereits festgelegt wurde allerdings, dass die einzelnen Bundesländer dafür zuständig sein werden, die Anträge zu prüfen und das Geld auszuzahlen. Sobald geklärt ist, wie die Zuschüsse seitens der Länder ausbezahlt werden, können Anträge eingereicht werden – dies ist aktuell noch nicht möglich.

Private Haushalte, die mit Brennstoffen wie Heizöl, Pellets, Kohle, Holz oder Flüssiggas heizen, sollen nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen rückwirkend für das Jahr 2022 finanziell entlastet werden. Voraussetzung ist, dass beim Einkauf im Jahr 2022 mindestens das Doppelte des früher üblichen Preises gezahlt worden ist. Dieser soll anhand bislang nicht bekannter Indexwerte berechnet werden.

Im Gesetz heißt es dazu: „Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen.“ Von jedem Euro, der über die Preisverdopplung hinaus gezahlt wurde, wird der Staat 80 Prozent übernehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dafür eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen und können maximal 2000 Euro Erstattung pro Haushalt erhalten. Unter der Bagatellgrenze von 100 Euro gibt es keine Erstattung.

Weiterführende Informationen gibt es in den FAQ zur Energiekrise „Was gilt bei einer Öl- oder Holzpelletheizung?“ auf der Webseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter https://www.vz-bw.de/node/76138.

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